Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Eilslebener SV e.V. hat am 10.09.2021 auf der Grundlage des §11 der Satzung des Vereins vom 17.11.2006 folgende Beiträge beschlossen:
Für die vom Verein zur Verfügung gestellten Dienste werden die folgenden Beiträge erhoben. Diese dienen im Sinne der Satzung ausschließlich zur Deckung der Unkosten der Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
§ 1 Aufnahmebeitrag
Für die Aufnahme in den Verein wird ein Beitrag von 5,00 € erhoben (Kinder 2,50€). Der Aufnahmebeitrag wird mittels Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
- Durch die Mitgliederversammlung wurde ein Jahresbeitrag in Höhe von 60,00 € beschlossen.
- Für Kinder bis 6 Jahre wird ein Beitrag von 18,00€ erhoben
- Für Schüler, Studenten und Auszubildende ohne eigenes Entgelt wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 30,00 € erhoben.
- Bei der Mitgliedschaft von Familien werden 125,00€ erhoben
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können auf Antrag an den Vorstand Sonderregelungen erhalten.
- Die Mitgliedsbeiträge können jährlich (zum 04.05. des laufenden Jahres) oder halbjährlich (04.11.) entrichtet werden. Beim Eintritt ist das Entgelt für den Monat des Eintritts in voller Höhe zahlbar.
- Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen. Für die Bearbeitung von Rückbuchungen im Lastschriftverkehr werden zusätzlich die von der jeweiligen Bank erhobenen Gebühren erhoben.
§ 3 Beitragseinzug
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung gilt ab dem 10.09.2021. Sie verliert die Gültigkeit durch Beschluss einer neuen Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung.
Eilsleben, den 10.09.2021
Michael Nolte
Vorsitzender